Der Versandhandel (auf neudeutsch oft auch als Mailorder bezeichnet) ist eine Art des Einzelhandels (Distanzhandels), bei dem die Produkte per Katalog, Prospekt, Internet, Fernsehen oder Vertreter angeboten werden.
Die Bestellung der gewünschten Produkte kann mündlich (z. B. per Telefon oder Vertreter), schriftlich (z. B. per Brief oder Fax) oder online getätigt werden. Die anschließende Bezahlung kann per Kreditkarte, Nachnahme, Vorabüberweisung, Lastschrift oder auf Rechnung erfolgen.
Entsprechend der rasant zunehmenden Bedeutung des Internets als Vertriebskanal gewinnen elektronische Zahlungssysteme an Bedeutung. Die Bonität des Kunden kann das Versandunternehmen vorab bei Wirtschaftsauskunfteien erfragen. Rechtliche Grundlage für den Versandhandel ist in Deutschland das Fernabsatzrecht.
Als besondere Form des Einzelhandels kam der Versandhandel gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf, zunächst für den Vertrieb von speziellen Artikeln für die ländlichen Gebiete. Mit der Herausgabe seiner ersten Waren-Kataloge im Jahr 1886 ist Ernst Mey als Begründer des deutschen Versandhandels zu betrachten. Ihm folgte August Stukenbrok Einbeck (ASTE), der ab 1888 in Einbeck einen Fahrradversandhandel betrieb.
In der Weimarer Republik erweiterte sich das Sortiment und viele noch heute bestehende Versandhändler wurden gegründet: Baur Versand in Burgkunstadt (1925), Versandhaus Klingel in Pforzheim (1925), Wenz (1926), Quelle in Fürth (1927), Schöpflin in Lörrach (1929) und Bader Versand in Pforzheim (1929).
Nach dem Zweiten Weltkrieg begann in der Bundesrepublik eine weitere Gründungswelle von Versandhäuser: Otto-Versand in Hamburg (1949), Neckermann Versand in Frankfurt am Main (1950) und Schwab Versand in Hanau (1955).
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